Am 25.05.2016 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Die DS-GVO gestaltet den Datenschutz in Deutschland grundlegend neu. Es wird nicht nur der Bußgeldrahmen um etwa
den Faktor 60 erhöht, sondern auch die Anforderungen an die Organisation und die Dokumentation im Datenschutz grundlegend erweitert. Ab dem 25.05.2018 gilt, dass jede Verarbeitung
personenbezogener Daten entweder den Anforderungen der DS-GVO entspricht oder rechtswidrig ist. Die Zeitspanne muss daher dazu genutzt werden, die Verarbeitung personenbezogener Daten an diesen
neuen Vorgaben auszurichten!
Ihr Unternehmen unterliegt den besonderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, da Sie mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen. Im Anhang übersenden wir Ihnen daher eine von unserem Kooperationspartner Rechtsanwaltsgesellschaft Derra, Meyer und Partner Rechtsanwälte PartGmbB vorbereitete Informations-broschüre zu neuen Pflichten in Bezug auf den Datenschutz in Deutschland mit Bitte um Kenntnisnahme.
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang Kontakt zur Frau Rechtsanwältin Kathleen Brauner Brauner@derra-dd.de bzw. zum Herrn Rechtsanwalt Günther Tarkotta Tarkotta@derra-dd.de von Derra, Meyer und Partner aufzunehmen, die sich auf die Fragen rund um das Thema Datenschutz spezialisiert haben. Frau Brauner und Herr Tarkotta
unterstützen Sie dann bei der Aufbereitung der Dokumente zur Erfüllung der sich aus der neuen Gesetzeslage ergebenden Pflichten.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gern behilflich.