aufgrund der alljährlich stattfindenden Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung möchten wir Sie heute noch einmal für das Thema „Künstlersozialabgabe“ sensibilisieren.
Wie wir Ihnen bereits in unserer Mail vom 24.10.2016 mitgeteilt hatten, ist die Künstlersozialabgabe (KSA) nahezu von jedem Unternehmer bzw. Unternehmen zu leisten.
Die Entgeltmeldungen an die Künstlersozialkasse (KSK) muss das Unternehmen bzw. der Unternehmer bis zum 31.03. des Folgejahres eigenständig leisten, auch wenn er dazu KEINE Aufforderung von der Künstlersozialkasse erhält. Eine Aufforderung erhalten in der Regel nur die Unternehmen, die bereits im Rahmen einer Rentenversicherungsprüfung von der KSK geprüft wurden.
Der Meldetermin für das Kalenderjahr 2016 war folglich der 31.03.2017.
Wir möchten Sie im Rahmen dieser Mail darauf hinweisen, welche Folgen eine „Nichtmeldung“ für Ihr Unternehmen haben könnte.
1. Schätzung - die KSK kann die beitragspflichtigen Entgelte Ihres Unternehmens schätzen. Die Schätzung kann nur durch eine Abgabe der korrekten Entgeltmeldung berichtigt werden.
2. Bußgeld - Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der KSK mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden kann (§36 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KSVG).
3. Säumniszuschläge - Werden von der KSK Vorauszahlungen für das Laufende Kalenderjahr festgesetzt, sind diese monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Werden die Zahlungen nicht pünktlich geleistet, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes. Säumniszuschläge für nachträglich festgestellte Entgelte im Rahmen einer Rentenversicherungsprüfung werden nicht erhoben.
In unserer beigefügten Mail von 24.10.2016 sind die wichtigsten Punkte zum Thema KSK noch einmal ersichtlich!
Gern übernehmen auch wir die Entgeltmeldungen für Ihr Unternehmen. Bei Erteilung eines entsprechenden Auftrages berechnen wir Ihnen für die Sichtung Ihres Buchhaltungsbestands sowie die Erstellung eine anteilige Gebühr (je nach Aufwand) i.H.v. 100 EUR pro Stunde.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gern behilflich.