· 

Meldung Künstlersozialkasse

aufgrund der alljährlich stattfindenden Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung möchten wir Sie heute noch einmal für das Thema „Künstlersozialabgabe“ sensibilisieren.

 

 

Wie wir Ihnen bereits in unserer Mail vom 24.10.2016 mitgeteilt hatten, ist die Künstlersozialabgabe (KSA) nahezu von jedem Unternehmer bzw. Unternehmen zu leisten.

 

 

Die Entgeltmeldungen an die Künstlersozialkasse (KSK) muss das Unternehmen bzw. der Unternehmer bis zum 31.03. des Folgejahres eigenständig leisten, auch wenn er dazu KEINE Aufforderung von der Künstlersozialkasse erhält. Eine Aufforderung erhalten in der Regel nur die Unternehmen, die bereits im Rahmen einer Rentenversicherungsprüfung von der KSK geprüft wurden.

 

 

Der Meldetermin für das Kalenderjahr 2016 war folglich der 31.03.2017.

Wir möchten Sie im Rahmen dieser Mail darauf hinweisen, welche Folgen eine „Nichtmeldung“ für Ihr Unternehmen haben könnte.

 

1. Schätzung - die KSK kann die beitragspflichtigen Entgelte Ihres Unternehmens schätzen. Die Schätzung kann nur durch eine Abgabe der korrekten Entgeltmeldung berichtigt werden.

 

2. Bußgeld - Die Verletzung der gesetzlichen Melde- und Aufzeichnungspflichten ist eine Ordnungswidrigkeit, die von der KSK mit einem Bußgeld von bis zu 25.000,00 EUR geahndet werden kann (§36 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KSVG).

 

3. Säumniszuschläge - Werden von der KSK Vorauszahlungen für das Laufende Kalenderjahr festgesetzt, sind diese monatlichen Vorauszahlungen bis zum 10. des Folgemonates an die Künstlersozialkasse zu zahlen. Werden die Zahlungen nicht pünktlich geleistet, erhebt die KSK monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1% des Rückstandes. Säumniszuschläge für nachträglich festgestellte Entgelte im Rahmen einer Rentenversicherungsprüfung werden nicht erhoben.

 

 

In unserer beigefügten Mail von 24.10.2016 sind die wichtigsten Punkte zum Thema KSK noch einmal ersichtlich!

 

Gern übernehmen auch wir die Entgeltmeldungen für Ihr Unternehmen. Bei Erteilung eines entsprechenden Auftrages berechnen wir Ihnen für die Sichtung Ihres Buchhaltungsbestands sowie die Erstellung eine anteilige Gebühr (je nach Aufwand) i.H.v. 100 EUR pro Stunde.

 

 

Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gern behilflich.

SKS Steuerberater Sonkin, Seifert und Partner mbB

Office Berlin

Phone: +49 30 3100 786-0
Fax: +49 30 3100 786-29
E-Mail: info@sks-stb.de
 
SKS Steuerberatung Berlin
Schlüterstraße 38
DE-10629 Berlin

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Office Dresden

Phone: +49 351 563 94 00
Fax: +49 351 563 940 99
E-Mail:  info@sks-stb.de
 
SKS Steuerberatung Dresden
Glacisstraße 4
DE-01099 Dresden

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Office Kiew

Fax: +38 44 2878846

E-Mail: info@sks-stb.de

 

SKS Steuerberatung Kiew

Sholudenko Straße 3

Business-Center “Kubik-2”

UA-04116 Kiew

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.

Information

Diese Maßnahme wird mitfinanziert, mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Social-Media-Kanäle


Zertifikate