Die Innenministerkonferenz hat im Juni 2018 Eckpunkte zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Nun wird das Bundesfinanzministerium den Gesetzesvorschlag hierfür erarbeiten.
Die wesentlichen Änderungen stellen wir Ihnen in aller Kürze wie folgt dar:
- Absenkung der prozentualen Größe zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer bei Veräußerungen bzw. Erwerben von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften auf 89,9% (statt bisher 94,9%)
- Verlängerung der Haltefristen von 5 auf 10 Jahre für Personengesellschaften
- Erwerb von mindestens 90% der Anteile von Kapitalgesellschaften innerhalb von 10 Jahren durch Neugesellschafter nun auch grunderwerbsteuerpflichtig (bisher nur bei Vereinigung in einer Hand, Gleichstellung der Kapitalgesellschaft zur Personengesellschaft)
Bereits anstehende, mittelfristig geplante Veräußerungs- oder Erwerbsvorgänge sollten nach unserer Empfehlung vorgezogen werden, um die Übertragungsvorgänge noch vor den gesetzlichen Änderungen
zu vollziehen. Es sei auch darauf hingewiesen, dass bisher keine Regelungen zu einer etwaigen Übergangszeit bzw. zu Rückwirkungen veröffentlicht wurden.
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