Aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen heute eine seit 2013 bestehende Meldepflicht in Erinnerung rufen.
Sie sind von dieser Meldepflicht betroffen, wenn ALLE folgenden drei Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Sie haben als Unternehmen oder Privatperson außerhalb von Deutschland investiert
- Und zwar in ein Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio. Euro
- Und Sie besitzen mindestens 10% der Anteile des Unternehmens
Oder Sie sind meldepflichtig, wenn diese BEIDEN Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Ihr deutsches Unternehmen weist eine Bilanzsumme von mehr als 3 Mio. Euro aus und
- Sie haben ausländische Anteilseigner, welche einzeln oder in wirtschaftlich verbundener Einheit mindestens 10% der Anteile halten
Für die „Ansässigkeit“ wird dabei auf den Unternehmenssitz bzw. den Wohnsitz abgestellt.
Trifft der erste oder der zweite Block auf Sie zu, dann sind Sie verpflichtet bis zum letzten Werktag im Juni des der Bilanzaufstellung folgenden Jahres eine Meldung an die Bundesbank vorzunehmen, sog. K3- bzw. K4-Meldung.
Die Meldungen können Sie über das Außenwirtschaftliche Meldeportal Statistik (AMS) sowie den "Filetransfer" vornehmen. Hierfür ist aus Sicherheitsgründen eine einmalige Registrierung notwendig.
Wir verweisen auf die entsprechende Internetseite:
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