Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Maßnahmen der Bundesregierung informieren, die die Zahlung und die Erhebung fälliger Steuern in Zeiten der Corona-Krise betreffen.
Das Finanzamt unterstützt Unternehmen durch folgende neue Regelungen:
· Fällige Steuern sollen zinsfrei gestundet werden, wenn die Umsätze aufgrund der Corona-Krise eingebrochen sind. Das wird durch Anweisungen an die
Finanzverwaltung, die für die meisten Steuern bei den Ländern liegt, umgesetzt. Es soll dafür ein erleichtertes Verfahren geben. Im Anhang übersenden wir Ihnen ein Antragsformular mit dem die
Vorauszahlungen herabgesetzt oder Steuerzahlungen gestundet werden können.
· Steuervorauszahlungen zumindest bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer können leichter angepasst werden. Auch dies soll durch ein
unkompliziertes Verfahren möglich sein. Allerdings ist noch unklar, ob die Regelung auch für die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer gilt.
· Vollstreckungsmaßnahmen, wie etwa Kontopfändungen werden bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt, solange der Steuerschuldner von den Auswirkungen
des Coronavirus betroffen ist - so die Ankündigung der Bundesregierung.
· Dem Vernehmen nach soll noch in dieser Woche zur konkreten Fixierung der Regelungen ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
veröffentlicht werden. Ferner sind unterstützende Maßnahmen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Abgabe der Lohnsteueranmeldungen vorgesehen.
Falls wir Sie dabei unterstützen können, die fälligen Steuerzahlungen zu stunden bzw. die Vorauszahlungen herabzusetzen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Mit Sicherheit kann davon
ausgegangen werden, dass die Körperschaftsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen bis auf weiteres auf 0 EUR herabgesetzt und die fälligen Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerzahlungen (aus
den Jahressteuererklärungen) zinsfrei gestundet werden können.
Ob das auch für die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer bzw. Lohnsteuer gilt, ist bislang unklar. Sobald wir etwas Neues und vor allem Verbindliches erfahren, informieren wir Sie unverzüglich
davon.
Wir unterstützen Sie gern bei den Anträgen auf Herabsetzung oder Stundung fälliger Steuern!
Bleiben Sie gesund!