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Entschädigung während der Schul- oder Kitaschließungen aufgrund der Corona-Krise

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie über die Möglichkeiten des Erhalts einer Entschädigung während der Schul- oder Kitaschließungen aufgrund der Corona-Krise informieren.

 

Wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und nicht zur Arbeit kann, soll gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Dafür wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst.

 

Eltern im Anstellungsverhältnis erhalten demnach eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

Voraussetzung dafür ist,

  • dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann

und

  • dass Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.

 

Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html zusammengestellt.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

SKS Steuerberater Sonkin, Seifert und Partner mbB

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert, mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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