Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 EUR im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Dies teilte das BMF am 03.04.2020 mit.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.
Erfasst werden Sonderleistungen, welche die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. Es ist davon auszugehen, dass die Auszahlungen auch in Teilen vorgenommen werden können.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns. Wir sind Ihnen gern behilflich.
Bleiben Sie weiterhin gesund!