Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
die Überbrückungshilfe geht in die 2. Runde!
Zunächst wurde für die 1. Phase die Antragsfrist vom 31.08.2020 auf den 30.09.2020 verlängert! Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss eine Verlängerung für die Fördermonate September bis Dezember 2020 beschlossen.
Die Antragstellung für diese 2. Phase ist voraussichtlich ab Oktober 2020 möglich. Wesentliche inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.
Benötigen Sie Überbrückungshilfe? Dann kommen Sie gern auf uns zu.
Freundliche Grüße