Beratung von ausländischen Gesellschaften und natürlichen Personen

Der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland macht die Bundesrepublik für ausländische Gesellschaften zunehmend attraktiver. In der Praxis häufen sich aufgrund mangelnder Spezialisierung der Steuerberater die Fehler bei den Doppelbesteuerungsabkommen, der Betriebsstättenbesteuerung und der Besteuerung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht. Eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung durch die SKS Steuerberatung deckt alle Facetten der nationalen sowie internationalen Anforderungen ab.

Ob die Vereinbarungen Ihres ausländischen Mutterunternehmens mit Ihrer deutschen Tochtergesellschaft einem Fremdvergleich standhalten, ob Deutschland nach dem Einkommen- bzw. Körperschaftsteuergesetz ein Besteuerungsrecht hat oder die Wahl zwischen einer Landesvertretung, einem gemieteten Büro oder eingesetztem Vertreter sinnvoll ist, sind nur ein kleiner Teil der umfassenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung bei internationalen Sachverhalten durch die SKS Steuerberatung.

 

Durch langjährige Betreuung einer Vielzahl von SKS Mandanten aus den GUS Staaten profitieren insbesondere neue Mandanten aus den GUS Staaten vom herausragenden Fachwissen in Fragen der internationalen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung durch die SKS Steuerberatung.

Business Immigration

Die SKS Steuerberatung ist spezialisiert im Bereich der Business Immigration. Wir bieten speziell für Mandanten aus GUS-Staaten und aus allen anderen Ländern der Welt steuerliche und betriebswirtschaftliche Begleitung und Beratung für Unternehmen und Privatpersonen, die in der Bundesrepublik Deutschland aktiv werden wollen oder bereits aktiv sind. Ob komplette Umsiedlungen des Unternehmens, teilweise Ausgliederung diverser Geschäftsfelder, Unternehmensneugründungen oder Kauf von bestehenden Unternehmen oder Immobilien in Deutschland – die SKS Steuerberatung unterstützt Sie in vollem Umfang in allen Bereichen des internationalen Steuerrechts bei Ihrer Business Immigration oder Ihren Business Investments. Durch unseren Kooperationspartner Derra, Meyer & Partner Rechtsanwälte kann die SKS Steuerberatung zusätzlich eine umfassende Betreuung der SKS Mandanten in Bezug auf nahezu alle nationalen und internationalen Rechtsgebiete gewährleisten.

Durch die zahlreichen Erfahrungen bei der Betreuung vieler SKS Mandanten hat sich die SKS Steuerberatung einen Wissenspool an Strategien, Konzepten und Lösungen für viele Formen der Business Immigration angeeignet, welche die SKS Steuerberatung zu einer der führenden Kanzleien in diesem Bereich macht. Neben der internationalen Businesssprache Englisch für alle internationalen SKS Mandanten bietet die SKS Steuerberatung einen speziellen Service für die GUS-Staaten. Durch das Verständnis der Kultur und der muttersprachlichen Kenntnisse in Russisch und Ukrainisch, profitieren die SKS Mandanten aus den GUS-Staaten von einer individuellen und perfekt auf den SKS Mandanten zugeschnittenen Betreuung.

Das internationale Steuerrecht ist in der Business Immigration nur ein wesentlicher Faktor für die Entscheidung unternehmerisch international zu agieren. Da steuerliche und betriebswirtschaftliche Faktoren eng zusammenhängen, erweitert die SKS Steuerberatung das Consulting kontinuierlich in weitere Fachgebiete. Um den SKS Mandanten der SKS Steuerberatung in allen Bereichen der Business Immigration bzw. der Business Investments die passenden Konzepte und Lösungen zu liefern, professionalisiert sich die SKS Steuerberatung in den Bereichen Due Dilligence, Mergers & Acquisitions und Investment-Consulting. Neben der Business Immigration profitieren unsere SKS Mandanten auch von dem Fachwissen speziell im Bereich Immobilien.

Wo die klassische Steuerberatung endet, fängt SKS erst an

Sachverhaltsprüfung nach AStG (DBA)

Das deutsche Außensteuergesetz stellt sicher, dass zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt, wenn Einkommen oder Vermögen verlagert werden. Aber auch in Fällen der Übersiedlung nach Deutschland kann das deutsche Außensteuergesetz zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen. Neben der Verrechnungspreisdokumentation müssen diverse Geschäftsbedingungen sowie einzelne Leistungsbeziehungen aufgezeigt werden. Alle Vorgänge mit Auslandsbezug über Geschäftsbeziehungen erfordern Aufzeichnungen des jeweiligen Steuerpflichtigen und unterliegen der Mitwirkungspflicht.

Die SKS Steuerberatung berät, begleitet und betreut seine SKS Mandanten in allen Fragen um internationale Verflechtungen, Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete, Behandlung einer Beteiligung, Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften oder Familienstiftungen. Die SKS Steuerberatung beurteilt Ihre Sachverhalte nach AStG (DBA) und bietet maßgeschneiderte Lösungen und Wege.

Beratung von Verrechnungspreisdokumentation

Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die entsprechenden Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Aufzeichnungen zu erstellen. Dazu gehört die Darlegung wirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen für Vereinbarungen von Preisen.

Der Steuerpflichtige untersteht der Mitwirkungspflicht und nach Aufforderung zur Vorlage der Dokumentation durch das Finanzamt beträgt die Frist 60 Tage, bei Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle lediglich 30 Tage. Die SKS Steuerberatung bietet eine umfassende Beratung, Begleitung und Betreuung in der komplexen Thematik der Verrechnungspreisdokumentation. Eine durch die SKS Steuerberatung sorgfältig geplante und durchgeführte Verrechnungspreisdokumentation, welche das ernsthafte Bemühen zur Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der Verrechnungspreis-Ermittlung dokumentiert, vermeidet Sanktionen und Probleme bei der Betriebsprüfung. Unsere SKS Mandanten überlassen hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation nichts dem Zufall und bauen auf die Fachkompetenz der SKS Steuerberatung.

Internationale Gestaltungsberatung

Gestaltungsberatung im internationalen Steuerrecht

In der globalisierten Wirtschaft sind internationale Kenntnisse der Steuerrechtsverordnungen für Unternehmen von enormer Bedeutung. Die SKS Steuerberatung berät und unterstützt Sie bei der Anwendung und Auswirkung von Doppelbesteuerungsabkommen und ermittelt mit einer umfassenden Steuerberatung die zahlreichen Vorteile einer internationalen Steuerplanung. Wir eliminieren die mitunter erheblichen Risiken, zeigen Ihnen konkrete Lösungswege und beraten Sie bei der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Geschäften im In- und Ausland, um den Erfolg Ihres Unternehmens dauerhaft zu sichern.

Erstellen von Jahresabschlüssen nach IAS/IFRS

Durch die Umstrukturierung der IASC in die IASB behielten die Standards zwar weiterhin ihre Gültigkeit, werden jedoch laufend modifiziert und vom IFRS mit Vorschlägen zur Verbesserung einzelner Standards unterstützt. Die ersten IFRS wurden 2003 vom IASB veröffentlicht und seither angewendet. Kontinuierlich werden weitere Standards verabschiedet und zur gesetzlichen Entfaltung von der Europäischen Kommission in einem Endorsement-Prozess übernommen, womit sie auch nationale Gültigkeit besitzen. Die SKS Steuerberatung erstellt für Sie die Jahresabschlüsse nach IAS/IFRS nach den neuesten Standards und mit den größtmöglichen Gestaltungsspielräumen.


SKS Steuerberater Sonkin, Seifert und Partner mbB

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert, mit Steuermitteln auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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