Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige bei Sachverhalten, die Vorgänge mit Auslandsbezug betreffen, über die entsprechenden Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Aufzeichnungen zu erstellen.
Dazu gehört die Darlegung wirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen für Vereinbarungen von Preisen.
Der Steuerpflichtige untersteht der Mitwirkungspflicht und nach Aufforderung zur Vorlage der Dokumentation durch das Finanzamt beträgt die Frist 60 Tage, bei Aufzeichnungen über außergewöhnliche
Geschäftsvorfälle lediglich 30 Tage. Die SKS Steuerberatung bietet eine umfassende Beratung, Begleitung und Betreuung in der komplexen Thematik der Verrechnungspreisdokumentation. Eine durch die
SKS Steuerberatung sorgfältig geplante und durchgeführte Verrechnungspreisdokumentation, welche das ernsthafte Bemühen zur Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei der
Verrechnungspreis-Ermittlung dokumentiert, vermeidet Sanktionen und Probleme bei der Betriebsprüfung. Unsere SKS Mandanten überlassen hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation nichts dem
Zufall und bauen auf die Fachkompetenz der SKS Steuerberatung.