Das deutsche Außensteuergesetz stellt sicher, dass zumindest für eine gewisse Zeit eine Besteuerung in Deutschland erfolgt, wenn Einkommen oder Vermögen verlagert werden. Aber auch in Fällen der
Übersiedlung nach Deutschland kann das deutsche Außensteuergesetz zu schwerwiegenden finanziellen Folgen führen. Neben der Verrechnungspreisdokumentation müssen diverse Geschäftsbedingungen sowie
einzelne Leistungsbeziehungen aufgezeigt werden. Alle Vorgänge mit Auslandsbezug über Geschäftsbeziehungen erfordern Aufzeichnungen des jeweiligen Steuerpflichtigen und unterliegen der
Mitwirkungspflicht.
Die SKS Steuerberatung berät, begleitet und betreut seine SKS Mandanten in allen Fragen um internationale Verflechtungen, Wohnsitzwechsel in niedrig besteuerte Gebiete, Behandlung einer
Beteiligung, Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften oder Familienstiftungen. Die SKS Steuerberatung beurteilt Ihre Sachverhalte nach AStG (DBA) und bietet maßgeschneiderte Lösungen
und Wege.