Das am 16. März 2006 in Kraft getretene Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) hat Auswirkungen auf Zweckverbände, vornehmlich auf solche mit Eigenbetrieben oder
Einrichtungen, die nach der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden. Nach § 93 Abs. 2 GemO sind Zweckverbände dazu verpflichtet ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für
Gemeinden zu führen, welche sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen richtet.
Die SKS Steuerberatung berät, betreut und begleitet Zweckverbände/Eigenbetriebe bei den Herausforderungen im kommunalen Steuerrecht. Die Auswirkungen des Landesgesetz zur Einführung der kommunalen Doppik (KomDoppikLG) auf die Gemeindeordnung (GemO) und des Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) sind je nach Zweckverband und Eigenbetrieb unterschiedlich. Die SKS Steuerberatung berät zudem Zweckverbände mit Eigenbetrieben, die nicht nach gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften, sondern nach der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung geführt werden, inwiefern eine Umstellung mit den besonderen Regelungen der doppelten Buchführung für Gemeinden gesetzlich verpflichtend ist.
Sie wünschen eine Prüfung nach §§ 104, 105 SächsGemO oder nach § 32 SächsEigBVO? Die SKS Steuerberatung übernimmt für Ihre SKS Mandanten auf Wunsch die kommunale Prüfung. Wir stehen Ihnen in jedweder Situation beratend zur Seite und finden die passenden Lösungen. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie die richtigen Berater für die Prüfung an Ihrer Seite. Ein Schwerpunkt unserer Prüfungen ist das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten. Wir geben Anregungen und Vorschläge, um Ihnen ein wirtschaftliches und gesetzeskonformes Handeln zu ermöglichen. Die Prüfung von Jahresabschlüssen erfolgt in Kooperation mit Herrn Hans-Joachim Kraatz, Wirtschaftsprüfer.
Mit dem doppischen Jahresabschluss dokumentiert die Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft die finanzielle Lage der Gebietskörperschaft, sowie das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit. Als zentrales Rechnungsinstrument in der Doppik fungiert der Jahresabschluss insbesondere als Rechnungsabschluss des doppischen Haushaltsplans. Der doppische Jahresabschluss dient dazu ein Bild über die tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage einer Gebietskörperschaft aufzuzeigen.
Die SKS Steuerberatung ist spezialisiert bei der Umstellung von Kameralistik auf Doppik und bei der Erstellung von doppischen Jahresabschlüssen für Gebietskörperschaften. Wir betreuen unsere SKS Mandanten in vollem Umfang bei der Aufstellung der Bilanzen (Vermögensrechnung), Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, sowie bei den ergänzenden Dokumentationen wie Anhang, Lagebericht, Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitsübersicht. Dabei achten wir immer auf die Angemessenheit von Aufwand und Mehraussage eines Ergebnisses.
In vielen Bereichen kann mit einer wirtschaftlichen Sichtweise der Ermittlungstätigkeiten ein gutes Ergebnis mit wesentlich weniger Verwaltungsaufwand erzielt werden. Die Ausrichtung der SKS Steuerberatung ist darauf gerichtet, Ihnen Handwerkszeug zur Erstellung des Jahresabschlusses und der Dokumentation hierzu nahe zu bringen. Mit der SKS Steuerberatung haben Sie einen Partner auf Augenhöhe neben sich.