Das investierte Anlagevermögen in Deutschland zeigt die Bedeutung der Wohnungs- und Immobilienbranche. Das Bruttoanlagevermögen von „Grundstücks- und Wohnungswesen“ beträgt mehr als sieben
Billionen Euro, was rund der Hälfte des gesamten Bruttoanlagevermögens entspricht. Mit rund 4,5 Billionen Nettoanlagevermögen liegt auch dieser Wert bei etwa der Hälfte des gesamten
Nettoanlagevermögens. An der gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung gehört die Wohnungs- und Immobilienbranche mit etwa zehn Prozent zu einem starken Motor der volkswirtschaftlichen
Gesamtleistung.
So wichtig die Immobilienbranche für die Volkswirtschaft ist, so zahlreich sind die Steuergesetze. Die Steuerberatung und –betreuung insbesondere für Immobilienmakler und Immobilienverwaltungen
ist ein Fachgebiet der SKS Steuerberatung. Bereits beim Erwerb stellen sich steuerrechtliche Fragen, wie die Behandlung der Grunderwerbssteuer und der Umsatzsteuer. Im Rahmen der Verwaltung haben
Nutzungsänderungen, Beschäftigungsverhältnisse für die Eigentümergemeinschaft, Bauleistungen von Unternehmen oder die Abgrenzung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht unerheblichen
Einfluss auf steuerrechtliche Belange. Bei der Veräußerung kommt es zu gewerbesteuerpflichtigen Vorgängen sowie einkommensteuerpflichtigen Gewinnen.
Das Expertenwissen der SKS Steuerberatung für die Immobilienwirtschaft gibt unseren SKS-Mandanten das Optimum in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Das Bauhaupt- und Baunebengewerbe liegt im besonderen Fokus der Finanzämter. Gerade im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind der Zoll, als ermittelnde Behörde, sowie das Finanzamt, wenig nachsichtig
mit Versäumnissen, fehlender Dokumentation oder unbeabsichtigten Fehlern in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Dies betrifft alle Dienstleistungen des Bauhauptgewerbes wie die
Fertigstellung, die Wiederinstandsetzung, den Unterhalt, die Änderung oder den Abbruch von Bauten sowie alle Tätigkeiten der Gewerke im Baunebengewerbe. Für die von den Behörden gewünschte hohe
Transparenz in der Bauwirtschaft sind besondere steuerrechtliche Gegebenheiten zu beachten.
So kommt es zur Steuerschuldumkehr nur bei bestimmten Bauleistungen, die im neuen § 13 b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) eigenständig definiert sind und nicht mit der Regelung zur Bauabzugsteuer
(§ 48 Einkommensteuergesetz - EStG) identisch sind. Es sind ebenso die Geringfügigkeitsgrenzen zu beachten, wie auch das Vorhandensein der Freistellungsbescheinigung oder die richtige Abbildung
der unfertigen Arbeiten.
Bauen Sie auf die langjährige Erfahrung der SKS Steuerberatung bei ihren steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen im Bausektor.
Die Automobilindustrie gehört mit ihren Herstellern und zahlreichen Betrieben für Neu- und Gebrauchtwagen sowie Reparaturwerkstätten zur sogenannten Schlüssel- oder Leitindustrie in Deutschland.
Als Schlüsselindustrie gelten in der Automobilwirtschaft, insbesondere im Gebrauchtwagenhandel, spezielle Regelungen im Steuerecht und den betriebswirtschaftlichen Belangen.
Für die Differenzbesteuerung sind besondere Aufzeichnungspflichten zu beachten. Die Steuer ist bei der Differenzbesteuerung mit dem allgemeinen Steuersatz zu berechnen. Wird bei
innergemeinschaftlichen Lieferungen in der Europäischen Union die Differenzbesteuerung angewandt, ist eine Steuerbefreiung ausgeschlossen. Die übrigen Steuerbefreiungen des § 4 UStG bleiben
bestehen. Zahlreiche Gestaltungsspielräume finden sich auch in der betriebswirtschaftlichen Anwendung, wie bei der Buchung von Bestandsveränderungen oder von Einfinanzierungen.
Von der Spezialisierung der SKS Steuerberatung im Fachbereich Autohandel profitieren unsere SKS Mandanten in vielfältiger Weise.
Das teilweise umstrittene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird fortlaufend verändert und reformiert. Ob für die Hersteller und Verkaufsbetriebe von Photovoltaikanlagen oder für den
Endverbraucher, die Komplexität dieser Thematik nimmt zu. Wie rentabel Photovoltaikanlagen für Betriebe, Fonds, Privatanleger oder den Bürger mit einer Anlage auf dem Eigenheim sein wird, hängt
nicht unwesentlich von der steuerlichen Gestaltung ab. Eine richtige bilanzielle Abbildung, insbesondere im Rahmen des Baus eines Solarparks durch Personengesellschaften, sollte von Experten
vorgenommen werden. So werden optimale Ergebnisse bei der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen, der Bildung des Investitionsabzugsbetrags sowie eine richtige Bildung der Rückstellung für die
Rückbauverpflichtung zum Zwecke der Erreichung einer Gewinnminderung erzielt.
Mit den Spezialisten der SKS Steuerberatung in Sachen Photovoltaikanlagen bekommen grüne Energie und unsere SKS Mandanten den ökologischen Stellenwert den sie verdienen.
Als Musiker bieten sich steuerrechtlich diverse Möglichkeiten an. Handelt es sich um eine selbstständige Tätigkeit, eine gewerbliche Tätigkeit und kommt die Kleinunternehmerregelung in Frage?
Muss Gewerbesteuer gezahlt werden, wann gilt ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent und wann der reguläre Steuersatz von 19 Prozent, wo ist die Leistung steuerbar und welche Leistungen
sind gänzlich von der Steuer befreit.
So individuell wie Musiker und ihre Tätigkeiten sind, muss genauso individuell die richtige steuerliche Herangehensweise ermittelt werden. Selten schöpfen Musiker die Möglichkeiten von zahlreichem Abschreibungspotential für Instrumente, Dienstreisen, Konzertkleidung oder Studiotechnik aus. Mit einer ausführlichen Gewinn und Verlustrechnung lassen sich insbesondere für Musiker hohe Steuerentlastungen erzielen. Die SKS Steuerberatung berät, begleitet und betreut Musiker in ihren individuellen steuerrechtlichen Belangen mit derselben Kreativität im Steuerrecht mit der Musiker ihrer künstlerischen Berufung oder Leidenschaft nachgehen.
Die Kaufmannseigenschaft ist eng mit der handelsrechtlichen Buchführungspflicht verknüpft. Sie unterscheidet zwischen der Rechtsform des Unternehmens und dient der Information der
Geschäftspartner über die wirtschaftliche Lage. Müssen Einzelkaufleute und Personengesellschaften die Bestimmungen der §§ 238 bis 263 HGB beachten, gelten für Kapitalgesellschaften zusätzlich die
ergänzenden Vorschriften der §§ 264 bis 335, welche die Wahlmöglichkeiten des Unternehmens bei der Rechnungslegung deutlich einschränken.
Gerade weil die Bilanzen für das Unternehmen als Visitenkarte fungieren, gilt es die diversen Gestaltungsmöglichkeiten bestmöglich auszunutzen. Die SKS Steuerberatung berät Sie umfassend über Vor- und Nachteile die durch Vor- oder Nachverlegung des Bilanzstichtages entstehen können, ermittelt eine richtige Abbildung des Warenbestandes, erstellt eine betriebswirtschaftliche Analyse des Lagers sowie der Liquiditätsflüsse. Mit einem professionell erstellten Zahlenwerk lassen sich zusätzlich innerbetriebliche Schwachpunkte erkennen, Optimierungen ermitteln sowie die Effizienz erhöhen und Kosten senken.
Die SKS Steuerberatung hat das umfassende Expertenwissen für den Groß- und Außenhandel, damit unserer SKS Mandanten den unternehmerischen Erfolg auf Basis des richtigen Zahlenwerks planen können.
Als produzierendes Gewerbe, welches Rohstoffe verarbeitet, Zwischenprodukte herstellt und Endprodukte erzeugt ist das verarbeitende Gewerbe ein komplexes unternehmerisches Gerüst. Daher ist eine
zeitnahe, exakte Buchführung und korrekte Bilanzierung unabdingbar, um einen Überblick über die betriebswirtschaftlichen Sachverhalte informiert zu sein.
Die steuerrechtlichen Aspekte sind ebenfalls vielfältig. Die SKS Steuerberatung erstellt die richtige Abbildung der unfertigen Aufträge, schöpft alle Förderungsmöglichkeiten für die Anschaffung
des Anlagevermögens aus, wie den GA-Zuschuss, ermittelt diverse EU-Förderungen und berücksichtigt alle möglichen Rückstellungen für Zwecke der Steueroptimierung.
Die SKS Steuerberatung bietet in ihrem Fachgebiet des verarbeitenden Gewerbes eine individuelle, flexible Steuerberatung für die diversen Branchen der verarbeitenden Industrie.