Am 31. Juli 2020 ist die offizielle Abgabefrist der Steuererklärungen für das Jahr 2019.
Der Termin ist allerdings eine nicht verlängerbare Frist für eine andere wichtige umsatzsteuerliche Gestaltungsmöglichkeit!
Haben Sie im Jahr 2019 einen Gegenstand gekauft oder hergestellt, den Sie sowohl für Ihr Unternehmen als auch für private Zwecke nutzen? Wenn ja, sind für Sie folgende Ausführungen für das Geltendmachen eines Vorsteuerabzugs von besonderer Bedeutung.