Veröffentlichungen · 01. Februar 2021
Ende des Jahres 2019 wurde durch den Bundestag das Forschungszulagengesetz (FZulG) beschlossen. Das Gesetz trat mit Datum 1. Januar 2020 in Kraft.
Das Gesetz ist für alle in Deutschland forschenden Unternehmen interessant, unabhängig von ihrer Größe, dem Unternehmenszweck und der jeweiligen Gewinnsituation (allerdings sind "Unternehmen in Schwierigkeiten" i. S. d. AGVO ausgeschlossen).